Häufige Fragen (FAQ)

 
Grafik: Icon zum Fragenkatalog über die Kirchenentwicklung bestehend aus einem gelben Fragezeichen und einem Ausrufezeichen. Darum ist ein dunkelblauer Rahmen
>>> Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Kirchenentwicklung Mannheim.
Die Fragen stammen aus einer Umfrage im Newsletter zur Kirchenentwicklung sowie aus dem gesamten Dekanat Mannheim.
 
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich diese Seite momentan im Aktualisierungsprozess befindet.
Einige Fragen sind noch offen und werden derzeit bearbeitet. Wir bitten daher um Ihr Verständnis und versichern Ihnen, dass wir die gewünschten Informationen umgehend bereitstellen, sobald diese vorliegen.
 
 
Stand: November 2025
 
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Generalvikar Christoph Neubrand schrieb in einem Brief an die Projektleitung Mannheim, die Kirchenentwicklung sei "kein Personalabbauprozess".   
 
Zwar sieht der Personalorientierungsrahmen der Erzdiözese vor, dass es ab 2026 weniger pastorales Personal in Mannheim geben wird, allerdings wird deshalb niemand zwangsversetzt. Stattdessen ist damit zu rechnen, dass über die Zeit Mitarbeitende von selbst gehen und ihre Stellen dann nicht mehr nachbesetzt werden. Zum Beispiel wenn jemand in Rente geht oder sich beruflich umorientiert. 
 
Die Mitarbeiter:innen in der Verwaltung erhielten im Mai 2023 die Zusage, dass alle ihre Arbeitsplätze erhalten werden. Ein geringer Teil muss allerdings damit rechnen, an einem anderen Ort in der neuen Pfarrei eingesetzt zu werden. 
 
Die Pfarrbüros müssen neu strukturiert werden. Das heißt für die Mitarbeitenden, dass sie wahrscheinlich teilweise einen neuen Arbeitsort innerhalb innerhalb der neuen Pfarrei St. Sebastian Mannheim bekommen werden. 
 
Für die Mitarbeitenden besteht grundsätzlich Bestandsschutz, ggf. ändern sich die Dienstorte.
 
In Zukunft liegt die Verteilung von Beerdigungen im Zentralbüro. Es wird eine zentrale Rufnummer geben, bei der sich die Beerdigungsinstitute melden. Die Beerdigungen werden dann nach einem Tages- und Wochenplan auf die pastoralen Mitarbeitenden im Beerdigungsdienst verteilt. Teamleitung ist Barbara Heimes.
 
Laut Pfarreigesetz ist das nicht pastorale Personal dem Pfarreiökonomen zugeordnet. Dieser entscheidet über die Delegation der weiteren Zuordnung. Die aktuellen Verwaltungsbeauftragten sind auf der jeweiligen Homepage der jetzigen Kirchengemeinden aufgeführt.
 
Das Liturgiebüro erstellt den Liturgieplan. Die Einteilung der Mesner wird vom jeweiligen Dienstvorgesetzten organisiert. Über diese Delegation ist noch nicht entschieden.
 
Grundsätzlich der Dienstvorgesetzte.
 
Über diese Delegation ist noch nicht entschieden.
 
Ansprechpersonen sind Pfarrer Lukas Glocker, der stellv. Pfarrer Johannes Brandt, der leitende Referent Matthias Leis und die Referentin mit Personalverantwortung Paulina Scheffzek als Dienstvorgesetzte. In den Teams sind die Teamverantwortlichen Ansprechpersonen für fachliche Angelegenheiten.
 
Das Zentralbüro und die Personalabteilung.
 
Bei der Unionierung sind die jetzigen Dienstgeber (mit den jetzigen Ansprechpartnern) und der neue Dienstgeber in der Folge in der Verantwortung. 
 
Das Leitungsteam und der Verwaltungsvorstand.
 
Hier muss eine Absprache zwischen den Teams Caritas, Seniorenpastoral und Krankenpastoral stattfinden.
 
Taufanfragen werden über das Zentralbüro geregelt. Die Erstkommunion organisiert das Team Erstkommunion. Die Familienkirche Christ König und Maria Hilf fallen in die Zuständigkeit des Teams Familie.
 
In der Pfarrei St. Sebastian Mannheim sind Angelika Schöner und Christian Möhrs als hauptamtliche Ansprechpersonen benannt.
 
 Dies geschieht wie bisher nach Stellenbeschreibungen.
 
Das Gemeindeteam und das Seelsorgeteam der Pfarrei sind je nach Thema Ansprechperson. Das Leitungsteam ist für die Gemeindeteam ansprechbar. Das Team Jugend besteht aus folgenden pastoralen Mitarbeitenden: Magdalena Kotas, Arturo Mispireta, Manuel Gärtner, Hennadii Dmytriiev, Angelika Schöner. Eine Übersicht der Zuständigkeiten in der Pfarrei wird erstellt.
 
In diesem Zusammenhang überlegt das Erzbischöfliche Ordinariat bisherige und zukünftige Aufgaben und Rollen pastoraler Mitarbeitender zu thematisieren und zu prüfen – und hieraus das zukünftige Rollenportfolio und die Rollenarchitektur zu entwickeln. Dies beinhaltet die Beschreibung künftiger Rollen mit ihren Aufgaben und Befugnissen auf Basis der strategischen Ziele und von Rahmensetzungen sowie die Identifikation der dazu notwendigen Kompetenzen. 
 
Ausgehend von der zukünftigen Rollenarchitektur und des Rollenportfolios sind Kriterien für Stellen- und Anforderungsprofile zu entwickeln – auch als Grundlage für Stellenausschreibungen - inkl. der Ableitung des sich daraus ergebenden Bedarfs an Qualifizierung und Begleitung.
Die Charismen der Mitarbeitenden können dadurch viel besser berücksichtigt werden.
 
 
 
Mit dem Antritt des neuen Pfarrei-Ökonomen könnten sich in der Verwaltung Veränderungen in den Aufgabenfeldern ergeben.
 
Beispiel: Herr Fels ist als pädagogische Fachkraft im Umfang von 10 Wochenstunden für die Kirchengemeinde A tätig und im Umfang von 6 Wochenstunden für die Kirchengemeinde B.
Die Kirchengemeinden A und B gehen beide zum 01.01.2026 in der Kirchengemeinde N auf.
 
Der Sachzusammenhang ist gegeben, Herr Fels hat ab dem 01.01.2026 ein einheitliches Arbeitsverhältnis mit der Kirchengemeinde N als pädagogische Fachkraft im Umfang von 16 Wochenstunden. Aus Rechtstransparenzgründen wird empfohlen, einen entsprechenden einheitlichen Arbeitsvertrag zu erstellen.
 
Beispiel: Frau Ley ist als Sekretariatskraft in der Kirchengemeinde A im Umfang von 10 Wochenstunden tätig und dort in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert. Gleichzeitig ist sie für die Kirchengemeinde B als Sekretariatskraft im Umfang von 5 Wochenstunden tätig, dort aber in die Entgeltgruppe 3 eingruppiert.
Die Kirchengemeinden A und B gehen beide zum 01.01.2026 in der Kirchengemeinde N auf.
 
Da beide Tätigkeiten in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen, werden diese zu einem einheitlichen Arbeitsverhältnis zwischen Frau Ley und der Kirchengemeinde N. Bezüglich der Eingruppierung (hier: Tarifautomatik) ist in diesem Fall das Überwiegensprinzip anzuwenden: alle Tätigkeiten sind zu sichten und nach den bekannten Grundsätzen ist die Entgeltgruppe zu ermitteln.
 
 
Beispiel: Herr Fels ist für die Kirchengemeinde A als pädagogische Fachkraft im Umfang von 10 Wochenstunden tätig und für die Kirchengemeinde B als Mesner im Umfang von 6 Wochenstunden tätig.
Die Kirchengemeinden A und B gehen beide zum 01.01.2026 in der Kirchengemeinde N auf.
 
Hier besteht kein Sachzusammenhang zwischen den Tätigkeiten. Ab dem 01.01.2026 hat Herr Fels bei seinem neuen Arbeitgeber, der Kirchengemeinde N, zwei getrennte Arbeitsverhältnisse. Diese sind (z.B. in Bezug auf die Eingruppierung) unabhängig voneinander zu bewerten.
 
 
Beispiel: Frau Ley ist als Sekretariatskraft im Umfang von 20 Wochenstunden für die Kirchengemeinde A tätig. Für die Kirchengemeinde B ist sie im Rahmen eines freiberuflichen Auftrages im Umfang von ca. 3 Wochenstunden als Chorleiterin tätig. Die Kirchengemeinden A und B gehen beide zum 01.01.2026 in der Kirchengemeinde N auf.
 
Die Tätigkeit als Sekretariatskraft ist eindeutig von der Chorleitungstätigkeit abgrenzbar, gleichzeitig überwiegt der wöchentliche Beschäftigungsumfang im Pfarrsekretariat deutlich. Eine Zusammenführung beider Tätigkeiten ist somit nicht erforderlich. Frau Ley wird ab dem 01.01.2026 für die Kirchengemeinde N als angestellte Sekretariatskraft arbeiten und zugleich freiberuflich als Chorleiterin.
 
 
Die Honorarverträge, die Kirchengemeinden mit Freiberuflern geschlossen haben, gehen ebenso wie sonstige Verträge im Wege der Rechtsnachfolge auf die neue Kirchengemeinde über. Ist eine Person für mehrere Kirchengemeinden freiberuflich tätig und gehen diese in derselben neuen Kirchengemeinde auf, so bestehen gegenüber der neuen Kirchengemeinde Verpflichtungen aus mehreren Verträgen. Auf die Beurteilung eines inneren Sachzusammenhangs kommt es vorliegend nicht an, da es sich nicht um Anstellungsverhältnisse handelt. Ggf. kann eine vertragliche Neugestaltung sinnvoll sein.
 
Das Musteranschreiben in der Anlage des Echos 1/25 richtet sich an Personen, die in einem Anstellungsverhältnis zu einer Kirchengemeinde stehen und ist für Freiberufler daher nicht geeignet. Wir empfehlen den Kirchengemeinden bzw. Dienststellen jedoch, auch diese Personengruppe im Blick zu behalten und in geeigneter Weise über die sie betreffenden Entwicklungen zu informieren.
 
 
 
Beispiel: Herr Fels ist als pädagogische Fachkraft im Umfang von 10 Wochenstunden für die Kirchengemeinde A tätig und im Umfang von 6 Wochenstunden für die Kirchengemeinde B. Zum 01.01.2026 geht die Kirchengemeinde A in der Kirchengemeinde N auf, die Kirchengemeinde B jedoch in der Kirchengemeinde O.
 
Herr Fels wird ab dem 01.01.2026 weiterhin bei zwei verschiedenen Kirchengemeinden als pädagogische Fachkraft angestellt sein und zwar mit 10 Wochenstunden für Kirchengemeinde N und mit 6 Wochenstunden für die Kirchengemeinde O.
 
 
 
 
Im Rahmen der Kirchenentwicklung 2030 kommt es zu strukturellen Veränderungen einiger bislang als unselbständige Einrichtung des Erzbistums Freiburg geführten Einrichtungen.
Die Katholischen Hochschulgemeinden (KHG) und auch die Gemeinden anderer Sprachen und Riten werden zukünftig nicht mehr beim Rechtsträger Erzdiözese Freiburg K.d.ö.R. verortet sein, da die zugrundeliegenden Aufgabenfelder im Zuge der Subsidiarität von den örtlichen Kirchengemeinden bedient werden sollen (siehe § 6 Abs. 3 Pfarreigesetz). Die Aufgaben in diesem Bereich werden zukünftig direkt in und von der Kirchengemeinde ausgeübt werden.
Der Rechtsträgerwechsel beinhaltet u. a. auch den Übergang von Arbeitsverhältnissen. Nichtpastorale Mitarbeitende, welche einer Gemeinde anderer Sprachen und Riten oder einer KHG am 31. Dezember 2025 zugeordnet sind, gehen zum Stichtag 01. Januar 2026 von der Erzdiözese Freiburg auf diejenige Kirchengemeinde als neuen Anstellungsträger über, in deren Gebiet die entsprechende Gemeinde anderer Sprachen und Riten oder KHG ihren Sitz hat. Die jeweils örtliche Kirchengemeinde tritt als Rechtsnachfolgerin in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Dies gilt nicht für die Dienst- und Arbeitsverhältnisse der Priester, Diakone und der pastoralen Mitarbeitenden. Näheres regelt die Ordnung zum Rechtsträgerwechsel der Gemeinden anderer Sprachen und Riten und der Katholischen Hochschulgemeinden in der Erzdiözese Freiburg (Rechtsträgerwechsel-Ordnung Gemeinden anderer Sprachen und Riten/KHG), welche sich aktuell im Veröffentlichungsprozess befindet.
Im Rahmen der Subsidiarität obliegt es zukünftig der Kirchengemeinde unter Beachtung der geltenden Rechtsnormen (hier insbesondere auch des Stellenplans), die Personalplanung und Ausgestaltung selbst zu steuern und eine bedarfsgerechte Einstellung und den Personaleinsatz nach den örtlichen Bedürfnissen vorzunehmen.
 
 
Da das nichtpastorale Personal der KHGen und der Gemeinden anderer Sprachen und Riten in die Anstellungsträgerschaft der jeweiligen Kirchengemeinde wechselt, werden die Mitarbeitenden künftig von der MAV der jeweils neuen Kirchengemeinde vertreten. Diese besteht nach § 1 Abs. 1 der Übergangsbestimmungen aufgrund von Kirchentwicklung 2030 für Mitarbeitervertretungen in Kirchengengemeinden (Kirchliches Amtsblatt 2025/9, Nr. 171) derzeit aus den auf der Ebene einer Kirchengemeinde gebildeten Mitarbeitervertretungen („unierte Mitarbeitervertretung“).
 
 
Da die jeweilige KHG in eine Einrichtung mit bestehender MAV eingegliedert wird, gibt es hier kein Übergangsmandat (vgl. § 13d Abs. 1, 2 MAVO). Dies bedeutet, dass eine möglicherweise bestehende örtliche MAV einer KHG zum 31.12.2025 untergeht und somit aufhört zu bestehen.
Die Interessen der Mitarbeitenden werden nahtlos von der unierten Mitarbeitervertretung wahrgenommen. In der am 20.05.26 anstehenden Wahl sind die Mitarbeitenden der KHGen und Gemeinde anderer Sprachen und Riten sodann wie die übrigen Mitarbeitenden der neuen Kirchengemeinde nach den allgemeinen Regeln wählbar und wahlberechtigt.
 
 

 
 Bestehende Verträge werden fortgeführt. Bis es eine neue Regelung zur Raumvergabe gibt, bleiben die bisherigen Regelungen bestehen.
 
Eine Übersicht über die Räumlichkeiten wird erstellt. Die Schlüsselausgabe erfolgt bis auf Weiteres in den örtlichen Pfarrbüros.
 
Es ändert sich in der Organisation nichts, lediglich entsteht aus den bisherigen sieben Trägern ein Träger.
 
Die neue Pfarrei besteht aus einer sehr großen Anzahl an Gemeindehäusern. Es sind mehr als genug Räume vorhanden (siehe Frage 2).
 
Das Leitungsteam und Verwaltungsvorstand.
 
Bis zum 31.12.2025 werden keine Berechtigungen aufgehoben. Ab dem 01.01.2026 das Leitungsteam und Verwaltungsvorstand.
 
Mit der Umstellung auf die neue Kirchgemeinde, erfolgt die Einführung eines neuen zentralen Rechnungsworkflow, gemäß Vorgaben der Erzdiözese Freiburg.
 
Die bisherigen Meldewege werden bis auf Weiteres beibehalten.
 
Gottesdienste werden mit dem Liturgiebüro abgesprochen. Wünsche nach Zelebranten (pastorales Personal und beauftragte Ehrenamtliche) können geäußert werden.
 
Derzeit befindet sich nichts in Planung.
 
Das Team Liturgie erstellt den Liturgieplan. Das Team Trauer erstellt den Beerdigungsplan.
 
Das hängt vom Funktionsumfang von SESAM ab.
 
Das ist Aufgabe des Pfarreirates selbst. Er kann weitere Mitglieder hinzuberufen.
 
Das Erzbistum Freiburg gibt vor, dass es ein Zentrale Pfarrbüro mit Außenstellen geben wird. In der neuen Pfarrei St. Sebastian sollen die Zentralbüros der bisherigen Kirchengemeinden zu Außenstellen werden. Das Zentralbüro soll am Markplatz in F1/F2 entstehen. Welche Aufgaben wo bearbeitet werden, wird noch geklärt. 
 
Die Zahl der Kirchenmitglieder sinkt seit einigen Jahren stetig, wogegen die Zahl der Gebäude fast konstant geblieben ist. Das hat zum einen zur Folge, dass das Gebäudeangebot den Bedarf übersteigt. Einige Gebäude werden nur noch sehr selten genutzt. Zum anderen hat die Kirche aufgrund der geringeren Mitgliederzahlen weniger Geld zur Verfügung, deshalb kann sie nicht mehr den notwendigen Gebäudeunterhalt finanzieren. Vor allem fehlt ihr aber das Geld, um notwendige Investitionen zu finanzieren. 
 
Deshalb gehört zur Kirchenentwicklung auch, ein Immobilienkonzept zu entwickeln, das zukunftsfähig ist. Von einigen Gebäuden werden wir uns trennen müssen. Dabei ist nicht entscheidend, in welches Gebäude zuletzt am meisten Geld investiert wurde. Entscheidend wird sein, welche Gebäude die neue Pfarrei für ihr pastorales Angebot benötigt, das sich an den Bedürfnissen der Menschen auf dem Gebiet der Pfarrei orientiert.
 
Sollte es notwendig sein, Gebäude abzugeben, werden wir diese Abschiede begleiten und im Sinne eines Trauerprozesses gestalten. Jeder Abschied ist schwer, dessen sind wir uns bewusst, denn mit den Gebäuden sind oft sehr emotionale Erinnerungen verbunden.
 
Es wird nicht vom einen auf den anderen Tag einen Plan geben, was mit welchen Gebäuden geschieht, welche behalten und welche umgenutzt werden. Der Erhalt der Gebäude ist abhängig von Nutzung und steigender Kosten. Welche Gebäude deshalb anderweitig genutzt werden müssen, wird sich im Verlauf der nächsten Jahre zeigen. Es kann auch jetzt schon zu Verkäufen oder Umnutzung von Gebäuden kommen, wenn sie beispielsweise finanziell gar nicht mehr tragbar sind. 
 
Eine Übersicht zur Gebäudeentwicklung findet sich hier: 
 

 
Aktionen werden wie bisher auch vorausgeplant und finden sich in der Regel im Haushaltsplan wieder. Der Pfarreirat entscheidet über den Haushaltsplan. In diesem ist die Mittelverteilung festgelegt. Primär ist der Pfarreiökonom für die Umsetzung des Haushaltsplans verantwortlich.
 
Der Pfarreirat entscheidet über die Finanzmittel der Gemeindeteams.
 
Bis zum 31.12.25 bleibt alles in der Hoheit der jetzigen Kirchengemeinden. Ab dem 1.1.2026 wird der geplante Haushalt planmäßig vollzogen.
 
Bisherige Mittel mit Zweckbindung behalten weiterhin ihre Zweckbindung.
 
Mittel und Zuschüsse, die in einem genehmigten Haushaltplan veranschlagt sind, werden entsprechend ausgezahlt.
 
Die Regeln der geltenden Kassenordnung bleiben bestehen.
 
Wie bisher wird ein Haushaltplan vollzogen. Für den ordnungsgemäßen Vollzug ist der Pfarrökonom zuständig.
 
Dies passiert im Zuge der Unionierung der bisherigen Kirchengemeinden zu St. Sebastian Mannheim.
 
Die aktuellen Vermietungsbedingungen bleiben erstmal bestehen.
 

 
Kommunikationsformen/-fluss: Die gleichen wie bisher auch. Das persönliche Gespräch, Telefon, Email, Webseite und Briefpost.
 
Konfliktfälle: In der Pfarrei haben wir dafür dann noch den Pfarreirat und die Möglichkeit über die Diözese Vermittler zu erhalten.
 
Wie das zukünftig aussehen soll, ist noch zu besprechen und zu planen.
 
Indem sie uns mitgeteilt werden.
Entscheidung über Veröffentlichungen:  Das entscheidet ein Redaktionsteam nach vorher festgelegten Leitlinien.
 
Mindestens in einem der acht im Pastoralplan benannten Orten eines Pfarrbüros.
 
  • Wann startet das neue Pfarrblatt? 01.02.2026.
  • Wie ist es aufgebaut? In Vorbereitung.
  • Was kommt wo rein? In Vorbereitung.
  • Wohin wir es versendet? In Vorbereitung.
  • Wann ist Redaktionsschluss? Erster Montag des Vormonats.
  • Wie sehen die Kriterien/Regeln zur „Pfarrblattertsellung“ aus? In Vorbereitung.
 
– In Bearbeitung –
 
Ein Organigramm für die neue Gemeinde wird es geben. Ansprechpersonen werden wie bisher auch auf der Homepage der Kirchengemeinde zu finden sein.
 
Die Diözese startet im Oktober eine Abfrage. Danach wird aktualisiert. Mitarbeitende entscheiden, ob sie aus persönlicher Nähe, eine Trauung annehmen möchten, oder auf die Pfarrbüros vor Ort verweisen. Mitarbeitende, die im Pfarreigebiet bleiben, sollen Trauungen annehmen.
 
Bis 31.12. bleiben die Zuständigkeiten in den Seelsorgeeinheiten bestehen. Ein gemeinsames Pfarrblatt ist in der Vorbereitung. Bis dieses und das Redaktionsteam soweit sind, bleiben die „alten“ Pfarrblätter bestehen.
 
Sobald die Strukturen feststehen, kann auch die zentrale Nummer bekannt gegeben werden.
 

 
Ansprechpersonen für die ökumenische Zusammenarbeit sitzen im Team Ökumene. Die ökumenische Zusammenarbeit ist auch von den Gemeindeteams vor Ort abhängig.
 
Hauptamtliche Ansprechpartner sind die Personen des Leitungsteams. Auch der Pfarreirat hat die Aufgabe die Verbindung zwischen Gemeinden und Gesamtpfarrei zu gewährleisten.
 
Im Team Caritas wird diese Zusammenarbeit angeschaut. Es ist schwer zu sagen, wie sich die Zusammenarbeit entwickeln wird. Dort wo es Menschen gibt, die caritativ arbeiten wollen, werden sie unterstützt. Die Caritaskonferenzen bleiben bestehen und sind fest beim Caritasverband verankert.
 
Diese Menschen machen derzeit einen großen Teil unserer Zielgruppe aus, z.B. in der caritativen Arbeit. Die Seniorenpastoral wird für die neue Pfarrei weiterentwickelt (werden müssen), da wir um die größer werdenden Herausforderungen wissen. Auch bei der Wahl der zukünftigen Pfarrbüros, der Gottesdienstorte, Gemeinderäume und ihrer Erreichbarkeit machen wir uns intensive Gedanken, um eine bestmögliche Versorgung zu erhalten.
 
In einigen Bereichen werden wir allerdings auch Abstriche machen müssen, da uns in den nächsten Jahren u.a. das Personal für eine flächendeckende Versorgung fehlen wird. Öffnungszeiten von Pfarrbüros werden sich verschieben - weniger Eucharistiefeiern an vielen Orten, dafür aber regelmäßige, verlässliche Gottesdienstzeiten.
 

 
Der Pastoralplan beschreibt die vielfältigen Angebote der Katholischen Kirche in Mannheim. Damit ermöglicht er einen abgestimmten Einsatz knapper werdenden Ressourcen. So wird für die ab 2026 neu entstehende Pfarrei die Pastoral bewusst entwickelt. Der Plan soll sich an den Bedürfnissen der Menschen im Gebiet der neuen Pfarrei St. Sebastian Mannheim orientieren.
 
Grundlage für den aktuellen Stand des Pastoralplans sind das 2017 entwickelte Zukunftsbild und Konzepte die von Pfarrgemeinderäten, Gemeindeteams, ThementeamsTeilprojekten, Verbänden sowie weiteren Gruppierungen der Katholischen Kirche in Mannheim erarbeitet wurden.
Den Pastoralplan soll der Dekanatsrat am Ende 2024 beschließen, dann braucht es noch die Zustimmung der Mehrheit der Pfarrgemeinderäte des Dekanats. Der Pastoralplan soll dann in die Gründungsvereinbarung einfließen.
 
 
 
 
Team
Ein Team besteht aus mind. zwei Personen und ist in der Pfarrei St. Sebastian Mannheim für ein bestimmtes Thema, für einen Kirchort oder für einen pastoralen Ort zuständig. In der Pfarreiratssatzung wird diesbezüglich zwischen Gemeindeteams, Kirchortteams und Kompetenzteams unterschieden. 
 
Gemeindeteam
Gemeindeteams sind Ausdruck der Verantwortung der Gemeindemitglieder für das kirchliche Leben in den Sozial- und Nahräumen der Pfarrei. Basis ihrer Arbeit sind die pastoralen Grunddienste (Verkündigung, Liturgie, Caritas, Gemeinschaft), in denen sich christliche Gemeinde verwirklicht. Sie richten ihre Arbeit an der Gesamtstrategie und Vorgaben der Pfarrei aus, mit der ein verbindlicher Rahmen beschrieben wird. 
 
Kirchortteams
Teams, die (nur) an einem Kirchort bzw. pastoralen Ort wirken; z.B. Kindertagesstätte, Ostergarten, Seniorenheim,…
 
Kompetenzteam
Teams aus Hauptberuflichen und/oder Ehrenamtlichen mit spezifische Aufgaben im Bereich von Pastoral, Bildung oder Caritas, die die ganze Pfarrei betreffen, also über einen Kirchort bzw. pastoralen Ort hinauswirken: z.B.: Firmung, Jugend, Familie, Trauer,…
 

 
Ab 2026 ist ganz Mannheim eine einzige neue Pfarrei – so die Vorgabe aus der Erzdiözese Freiburg. Ziel ist es unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen der Erzdiözese die Kirche in Mannheim als neue Pfarrei in Pastoral, Struktur, Qualität, Service und Menschennähe zukunftsfähig zu gestalten.
 
Im Rahmen der Kirchenentwicklung wurde bereits 2017 das Zukunftsbild Stadtkirche Mannheim entwickelt. Es wurde vom Dekanatsrat beschlossen und von Dekan Karl Jung in Kraft gesetzt. Weiteres dazu findet sich im Zukunftsbild der Kirchenentwicklung Mannheim. 
 
 
Die neusten Infos gibt zur Kirchenentwicklung gibt's hier: 
 
 
 
Diese Themen tauchen als Inhalte im Pastoralplan auf und sind in Bearbeitung .
 

 
Das neue Liturgiekonzept für die künftige Pfarrei St. Sebastian Mannheim ist erfolgreich entwickelt und in die Planung aufgenommen worden. Es gilt ab dem 1. September 2025 und ist bis Ende Januar 2026 vollständig durchgeplant. Vorgesehen ist, regelmäßige verbindliche Eucharistiefeiern – darunter Wochenend- und Wochentagsgottesdienste sowie Feiern in Kliniken, Heimen, Missionen und der kategorialen Seelsorge – zentral zu koordinieren. Sonntagsgottesdienste sollen grundsätzlich zu folgenden Zeiten stattfinden: samstags um 18 Uhr, sonntags um 9.30 Uhr, um 11.15 Uhr und um 18 Uhr. 
 
Leiter der neuen Pfarrei St. Sebastian Mannheim wird ab 01. Januar 2026 der designierte Pfarrer Lukas Glocker (derzeit noch Dekan in Bruchsal). Er wird von seinem designierten Stellvertreter Johannes Brandt (derzeit noch Dekan in Heidelberg), dem Dekanatsreferenten Matthias Leis  und im Verwaltungsbereich vom Pfarreiökonomen Alexander Prinz unterstützt.
 
In der neuen Pfarrei wird es Teams geben, die für verschiedene pastorale Themen, wie zum Beispiel Familien oder Trauer, zuständig sind. Die Teams haben die Aufgabe, ihr Thema in der gesamten Pfarrei zu koordinieren und dabei die Angebote vor Ort zu vernetzen. Für bestimmte Themen wird es Themenkirchen geben. Das sind Kirchen, die dem Thema besonders angepasst sind. Das heißt aber nicht, dass das Thema nur dort stattfindet und auch nicht, dass die Gemeinde vor Ort dort keinen Platz mehr hat.